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NEUES ELEKTRIZITÄTSWIRTSCHAFTSGESETZ EIWG
Sehr geehrte Mitglieder unserer Energiegemeinschaften
Im Dezember 2025 wurde das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) vom Nationalrat verabschiedet. Ebenfalls aus dem Dezember stammt die Systemnutzungsentgelt-Verordnung (SNE-V) für das Jahr 2026. Sie regeln wesentliche Prozesse für den Energiemarkt in Österreich neu und bringen auch für Sie als Kund:in wichtige Neuerungen, über die wir Sie hiermit informieren möchten.
Änderungen Verarbeitungstätigkeiten
Die veränderten gesetzlichen Aufgaben wirken sich auch auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus. So ist im EIWG z.B. detailliert die Nutzung der personenbezogenen Daten aus intelligenten Messgeräten (,,smart meter") angeführt. Alle aktuell gültigen Datenschutzerklärungen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Netzbetreiber Spätestens ab 01.07.2026 finden Sie dort auch die an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepassten Versionen. Bitte beachten Sie, dass diese laufend aktualisiert werden können. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Datenschutzerklärungen auch in Papierform zu.
Änderungen für die Datenauslesung aus elektronischen Stromzählern
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz ändert sich auch die gesetzliche Anforderung an den Netzbetreiber. Dies betrifft unter anderem die Auslesung der Viertelstundenmesswerte und die Ermittlung der monatlichen Leistungsspitzen. Die Möglichkeit zur Ablehnung der Auslesung der Viertelstunden- und Tagesmesswerte (,,Opt-Out") kann weiterhin in Anspruch genommen werden, wurde aber eingeschränkt (Details weiter unten). Die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert müssen aber auch bei „Opt-Out" gemessen, für Abrechnungszwecke ausgelesen und übermittelt werden.
Auslesung untertägiger Verbrauchswerte (,,Viertelstundenwert- oder Lastprofilauslesung")
Im EIWG ist in Zukunft eine flächendeckende Auslesung der Viertelstundenwerte für nahezu alle Netzkund: innen vorgesehen. In einem ersten Schritt wird die Auslesung bei allen Kund:innen mit einem Jahresverbrauch über 5.000 kWh umgestellt. Im Anschluss erfolgt nach technischer Möglichkeit eine
Umstellung aller Anlagen automatisch, sofern amjeweiligen Zählpunkt
• eine Stromerzeugungsanlage und / oder ein batterieelektrisches Speichersystem (BESS) oder
• eine Wärmepumpe oder
• eine Ladestation für ein Elektroauto angeschlossen sind.
Diese Umstellung erfolgt automatisch, Sie brauchen hierzu nichts unternehmen.
Das allgemeine Anrecht auf „Opt-out" wurde dahingehend eingeschränkt, dass dies nur mehr für Netzkund: innen möglich ist, die nicht die oben angeführten Kriterien erfüllen und
• am Zählpunkt mit dem Lieferanten kein aufrechter Liefervertrag mit dynamischen Energiepreisen besteht,
• keine Einspeisung über eine Direktleitung oder
• eine Prepayment-Funktion vorlieg